Durch die geplante Trambahntrasse entfallen im Planfeststellungsabschnitt 1 insgesamt 262 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Zwischen Elisabethplatz und Leopoldstraße entfallen in der Franz-Joseph-Straße ca. 184 Parkplätze. Um den Wegfall von Parkplätzen im öffentlichen Raum zu kompensieren, können in den betroffenen Lizenzgebieten die Parkregeln zugunsten des Bewohnerparkens für die Zeit ab 18 Uhr unter Beachtung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung angepasst und damit ein großräumiger Ausgleich geschaffen werden. Zwischen 9 und 18 Uhr bleiben so die Gebiete auch für Besucher*innen und Kund*innen erreichbar. Bewohner*innen mit Parkausweis können trotzdem fast alle Parkplätze in den Lizenzgebieten rund um die Uhr nutzen.
In der Leopoldstraße entfallen zwischen Franz-Joseph-Straße und Münchner Freiheit ca. 78 Stellplätze am Straßenrand. Für diese Stellplätze gilt derzeit eine Kurzzeit-Parkregelung, die von 9 bis 18 Uhr das gebührenpflichtige Parken nur für maximal zwei Stunden gestattet. Diese Regelung gilt auch für Nutzer*innen mit Parkausweis. Erst ab 18 Uhr können hier Bewohner*innen mit Parkausweis unbegrenzt parken.
Erhebungen in der Leopoldstraße haben ergeben, dass der vorhandene Parkraum in den Nachtstunden nur zu einem sehr geringen Teil von Berechtigten mit Parkausweis genutzt wird. Es ist daher davon auszugehen, dass die Auswirkungen des Entfalls dieser Parkplätze auf die Parksituation der Bewohner*innen in den an die Leopoldstraße angrenzenden Lizenzgebieten gering sein werden. Im Ergebnis ist der Entfall der PKW-Stellplätze nach Einschätzung des Mobilitätsreferats aufgrund des hohen verkehrlichen Nutzens der neuen Tramtrasse hinnehmbar.