Was mache ich, wenn ich längere Zeit krank bin?
Für die MVV Abos gilt:
Sollten Sie einmal länger als 14 Tage fahrunfähig krank sein, erstatten wir Ihnen bei Vorlage eines Nachweises den anteiligen Fahrpreis von bis zu 60 Tagen im Vertragsjahr. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reicht nicht aus, der Nachweis muss explizit die Fahrunfähigkeit bestätigen.
Die Vorlage des Originals/einer Kopie ist
per E-Mail an abocenter@mvg.de
persönlich in einem unserer Kundencenter
per Post an Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), MVG AboCenter, 80287 München möglich.
Eine Erstattung aufgrund einer Fahrunfähigkeit ist bei der übertragbaren Variante nicht möglich.
Bitte beachten Sie die eigenen Erstattungsregeln des Deutschlandtickets.