Ausschließlich für das IsarCardAbo, IsarCardJob, IsarCardSchule im Abo und IsarCardAusbildung im Abo gilt:
Sollten Sie einmal länger als 14 Tage fahrunfähig krank sein, erstatten wir Ihnen bei Vorlage eines Nachweises den anteiligen Fahrpreis von bis zu 60 Tagen im Vertragsjahr. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reicht nicht aus, der Nachweis muss explizit die Fahrunfähigkeit bestätigen.
Die Vorlage des Originals/einer Kopie ist
- per E-Mail an abocenter@mvg.de
- persönlich in einem unserer Kundencenter
- per Post an Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), MVG AboCenter, 80287 München möglich.
Die IsarCard65 im Abo und IsarCard9Uhr im Abo sind von dieser Regelung ausgenommen.
Eine Erstattung aufgrund einer Fahrunfähigkeit ist bei der übertragbaren Variante nicht möglich.