Bei Tarifänderungen werden die Abbuchungsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst. Bei jährlicher Zahlungsweise erfolgt die Anpassung jeweils automatisch bei Vertragsverlängerung. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.
Bei Tarifänderungen werden die Abbuchungsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst. Bei jährlicher Zahlungsweise erfolgt die Anpassung jeweils automatisch bei Vertragsverlängerung. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.