Eine unterjährige Kündigung ist nur in Härtefällen möglich (insbesondere bei Wegzug aus Verbundgebiet oder dauerhafter Krankheit). Dabei wird pro angefangenem Nutzungsmonat der Betrag einer Monatsrate berechnet. Bei jährlicher Einmalzahlung erfolgt eine entsprechende Rückerstattung.
- Für Papiertickets gilt: Mit Vertragsbeendigung wird das 365-Euro-Ticket MVV ungültig und muss bis zum fünften Tag nach Wirksamwerden der Vertragsbeendigung an die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), MVG AboCenter, 80287 München zurückzugeben werden. Solange das Papierticket nicht zurückgegeben worden ist, ist für jeden begonnenen Monat die dem Angebot entsprechende volle Monatsrate zu zahlen.
- Chipkarten werden bei einer unterjährigen Kündigung durch uns gesperrt und müssen nicht zurückgegeben werden.