Sollten Sie einmal länger als 14 Tage fahrunfähig krank sein, erstatten wir Ihnen bei Vorlage eines ärztlichen Attests den anteiligen Fahrpreis von bis zu 60 Tagen im Vertragsjahr. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reicht nicht aus, das Attest muss explizit die Fahrunfähigkeit bestätigen. Die Vorlage des Originals/einer Kopie können Sie
- per E-Mail an abocenter@mvg.de senden
- oder persönlich in einem unserer Kundencenter abgeben
- oder per Post an die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), MVG AboCenter, 80287 München senden.
Mehrere Kurzkrankheiten über wenige Tage, die zusammengerechnet über 15 Tage ergeben, werden nicht anerkannt.