Chipkarte:
- Bis zum 15. Lebensjahr mit einem gültigen 365-Euro-Ticket MVV mit persönlichem Lichtbild.
- Ab dem 16. Lebensjahr muss zusätzlich zum Ticket ein Lichtbildausweis (z. B. der Personalausweis) vorgezeigt werden.
HandyTicket (ab 16 Jahren):
- Das 365-Euro-Ticket als HandyTicket ist personalisiert. Eine Übertragung eines persönlichen HandyTickets auf eine andere Person ist nicht möglich.
- Zeigen Sie daher bitte Ihr HandyTicket auf dem Smartphone und einen amtlichen Lichtbildausweis vor. Ihr Ticket können Sie in der App unter „Tickets“ aufrufen. Die Fahrscheinprüfer*innen scannen den Ticket-Code mit einem mobilen Kontrollgerät. Das HandyTicket kann auch ohne Internetverbindung aufgerufen werden.
- Wenn Sie sich nicht ausweisen oder das HandyTicket nicht öffnen können (z.B. bei leerem Akku), wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig. Können Sie nachträglich im MVG Kundencenter nachweisen, dass Sie bei Fahrtbeginn ein gültiges Ticket hatten, wird das erhöhte Beförderungsentgelt auf eine Bearbeitungsgebühr reduziert.