Chipkarte:
- Bis zum 15. Lebensjahr mit einem gültigen 365-Euro-Ticket MVV mit persönlichem Lichtbild.
- Ab dem 16. Lebensjahr muss zusätzlich zum Ticket ein Lichtbildausweis (z. B. der Personalausweis) vorgezeigt werden.
HandyTicket (ab 16 Jahren):
- Das 365-Euro-Ticket als HandyTicket ist personalisiert. Eine Übertragung eines persönlichen HandyTickets auf eine andere Person ist nicht möglich.
- Zeigen Sie daher bitte Ihr HandyTicket auf dem Smartphone und einen amtlichen Lichtbildausweis vor. Ihr Ticket können Sie in der App unter „Tickets“ aufrufen. Die Fahrscheinprüfer*innen scannen den Ticket-Code mit einem mobilen Kontrollgerät. Das HandyTicket kann auch ohne Internetverbindung aufgerufen werden.
Wenn Sie sich nicht ausweisen oder das HandyTicket nicht öffnen können (z.B. bei leerem Akku) bzw. die Chipkarte nicht vorzeigen können, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiges Ticket hatten, können Sie dieses innerhalb von 14 Tagen in einem Kundencenter des jeweiligen Vertriebspartners vorzeigen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dadurch von 60 Euro auf 7 Euro. Wurde die Kontrollbeanstandung von der MVG ausgestellt, können Sie zur nachträglichen Vorlage auch unser Onlineformular nutzen.