Nach Beginn des Planfeststellungsverfahrens können betroffene Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange zur Planung Stellung nehmen. Die von der MVG eingereichten Unterlagen werden für einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt. Stellungnahmen können bis zu zwei Wochen nach Ende der Auslegung eingebracht werden.
Informationen zu aktuellen Auslegungen finden Sie auf der Homepage der Regierung von Oberbayern.
Nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluss wird dieser für zwei Wochen öffentlich ausgelegt.