Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird der Schall- und Erschütterungsschutz in einem eigenen Gutachten betrachtet. Die zur Einhaltung der Grenzwerte der einschlägigen Vorschriften erforderlichen Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster) werden ermittelt und festgelegt. In der weiteren Planung wird zudem geprüft, ob stationäre Schmieranlagen gegen Kurvenquietschen anwendbar sind.