Grundsätzlich gilt: Der Geschädigte steht in der Nachweispflicht und muss Fotos der Beschädigungen sowie Belege zur Schadenhöhe einreichen.
Bei einem Schaden ab 1.500 EUR wird ein Gutachten eines Sachverständigen benötigt. Die Begutachtung wird nicht von unserer Seite durchgeführt. Bei einem geringeren Schaden genügt ein Kostenvoranschlag in Verbindung mit aussagekräftigen Fotos.
Zur schnelleren Abwicklung des Schadensfalles bitten wir Sie, Ihre Bankverbindung anzugeben.