Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden in den folgenden Bereichen:
- Straßenbahn
- U-Bahn
- Buslinien 30 bis 199 (bei Bussen von privaten Kooperationspartnern, die in unserem Auftrag Linienverkehre fahren, ermitteln wir für Sie den richtigen Ansprechpartner)
- Firmen-/Dienstfahrzeuge, Geschäftswägen
- Sonderfahrzeuge
- Infrastrukturanlagen: U-Bahnhöfe, Fahr-/Rolltreppen, Stein-/Festtreppen, Aufzüge, Haltestellenständer, Wartehallen, Trenngitter, Gleisanlagen, Oberleitungen, Drahtsitze, Piktogramme, etc.
- Baumaßnahmen des Ressorts Mobilität
- Falschparker und Behinderungen