Es handelt sich um eine pauschale Aufwandsentschädigung für die Redistribution der Räder in Höhe von 20 €. Die Kosten sind im MVG Rad-Preisverzeichnis beziffert und werden über die monatliche Abrechnung in Rechnung gestellt.
Es handelt sich um eine pauschale Aufwandsentschädigung für die Redistribution der Räder in Höhe von 20 €. Die Kosten sind im MVG Rad-Preisverzeichnis beziffert und werden über die monatliche Abrechnung in Rechnung gestellt.