Generell gilt, dass ÖPNV steuerfrei in der Erstattung ist. Wir helfen Ihnen zudem bei der steuerlichen Rückerstattung von Sharing-Dienstleistungen. Weitere Mechanismen, wie z. B. der steuerfreie Sachbezug, sind von der unternehmensinternen Handhabung abhängig. Hierzu können wir Sie gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs näher informieren.