Als Arbeitgeber können Sie frei entscheiden, welchen Mitarbeitenden ein MVG-Mobilitätsbudget zur Verfügung gestellt werden soll. Hierbei gibt es keine Einschränkung, egal ob Auszubildende, Werkstudierende, Festangestellte oder Führungskräfte.
Bei Bedarf können verschiedenen Personen, Gruppen etc. individuelle Budgethöhen zugewiesen werden.