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FAQ rund um alle MVG-Themen
FAQ zur IsarCardJob
Welche Voraussetzungen müssen für eine Bestellung beachtet werden?
FAQ zur IsarCardJob
Welche Voraussetzungen müssen für eine Bestellung beachtet werden?
Es sind mindestens 100 Teilnehmer*innen innerhalb eines Rahmenvertragsjahres notwendig.
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Was muss ich als Unternehmen tun, um die IsarCardJob bestellen zu können?
Das ist ganz einfach! Melden Sie sich gerne bei unseren IsarCardJob-Ansprechpartner*innen. Nach einer individuellen Beratung wird klar, ob Ihr Unternehmen die Bestell-Kriterien erfüllt. Wenn dem so ist, schließt die MVG unmittelbar einen Rahmenvertrag mit Ihnen.
Kann ich mich mit anderen Unternehmen zusammenschließen, wenn ich nicht die 100 Teilnehmer*innen erreiche?
Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie diesen Zusammenschluss eigenständig koordinieren und uns, der MVG, schließlich einen Kontakt nennen, über den die gesamte Abwicklung samt Datenaustausch stattfinden kann.
Muss ich als Unternehmen die IsarCardJob-Tickets bezuschussen?
Nein, das müssen Sie nicht. Wenn Sie jedoch möchten, kann dies auch im Zuge des Servicepakets über die MVG abgewickelt werden.
Was ist mit den Mitarbeiter*innen, die bereits ein Abo haben?
Diese können ebenfalls ein IsarCardJob-Abo bestellen, den gewünschten Beginn für die IsarCardJob angeben und die bisherige MVG-Abonummer (beginnend mit den Ziffern 75) nennen. Wir kündigen das bisherige MVG-Abo dann zu dem gewünschten Termin. Haben Ihre Mitarbeiter*innen ein IsarCard-Abo von der Deutschen Bahn, dann muss das Abo selbstständig von Ihren Mitarbeiter*innen gekündigt werden, um das IsarCardJob-Angebot der MVG nutzen zu können.
Was ist das „Servicepaket“?
Unser Servicepaket bedeutet für Sie maximale Unterstützung. Legen Sie die Abwicklung komplett in unsere Hände! Wir kümmern uns von der individuellen Beratung Ihrer Mitarbeiter*innen über die Bestellung bis zum Versand der Chipkarten. Und falls Sie die Fahrscheine der Mitarbeiter*innen bezuschussen möchten, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung.
Was, wenn ein*e Mitarbeiter*in das Unternehmen verlassen hat? Kann das Unternehmen dies frühzeitig an die MVG melden?
Ja, dies ist möglich. In Absprache mit dem Unternehmen wird dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt die IsarCardJob gekündigt oder das Abo künftig nicht mehr verlängert. Spätestens mit dem Datenabgleich erfährt die MVG, dass ein*e Mitarbeiter*in ggf. das Unternehmen verlassen hat und nicht mehr berechtigt ist, die IsarCardJob zu nutzen.
Was ist ein Datenabgleich und wie funktioniert er?
Der Datenabgleich ist ein regelmäßiger Austausch zwischen Ihnen als Unternehmen und der MVG zur Klärung, welche Mitarbeiter*innen weiterhin eine IsarCardJob beziehen dürfen und wer ggf. die Berechtigung verloren hat. Das Unternehmen erhält dazu ein Mal jährlich pro Mitarbeiter*in einen Datenabgleich (als txt-Dokument) von der MVG zugeschickt. Dieses Dokument erreicht Sie immer kurz vor Ablauf der 12-monatigen Vertragslaufzeit. So übermitteln Sie uns dann, welche*r Mitarbeiter*in weiterhin das IsarCardJob-Ticket beziehen darf und wer nicht. Diese Informationen werden von uns dementsprechend verarbeitet.
Wo kann ich sehen, wie viel die IsarCardJob kostet?
Mit einem Klick auf unsere Preisübersicht sehen Sie alle aktuellen Tarife der IsarCardJob.