Als Fahrgast müssen Sie eine entwertete und kontrollierbare Fahrkarte vorweisen können. Können Sie das nicht, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig. Können Sie nachträglich im MVG Kundencenter nachweisen, dass Sie bei Fahrtbeginn ein gültiges HandyTicket hatten, wird das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt.