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FAQ rund um alle MVG-Themen
FAQ zum MVG-Fundbüro
Wie lange bleiben Fundsachen im Fundbüro gelagert?
FAQ zum MVG-Fundbüro
Wie lange bleiben Fundsachen im Fundbüro gelagert?
Je nach Wertigkeit werden die Fundsachen bis zu 6 Monate im Fundbüro gelagert.
Verwandte Beiträge
Ist das Fundbüro telefonisch erreichbar?
Nein. Bitte besuchen Sie das MVG-Fundbüro persönlich zu den Öffnungszeiten (siehe Infobox).
Wie lange dauert es, bis eine Fundsache im MVG-Fundbüro ankommt?
Fundsachen werden an allen Werktagen täglich ins MVG-Fundbüro gebracht.
Werde ich benachrichtigt, wenn mein verlorener Gegenstand im Fundbüro eintrifft?
Sie bekommen sofort eine E-Mail beim Eintreffen Ihrer Fundsache, wenn Sie eine Online-Verlustmeldung mit ihrer E-Mailadresse aufgegeben haben.
Wie wird mit aufgefundenen Ausweisen / Personaldokumenten umgegangen?
Nach einer Lagerfrist von 4 Wochen werden Ausweise an das KVR oder an das Bundesverwaltungsamt nach Köln weitergeleitet.
Was passiert mit aufgefundenen EC- oder Kreditkarten die an das Fundbüro weitergeleitet wurden?
Nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten werden diese Karten vernichtet.
Was passiert mit abgegebenen Schlüsseln bzw. wie kann ich mein Eigentum an einem Schlüssel nachweisen?
Schlüssel werden 6 Monate aufbewahrt. Die Abholung eines verloren gegangenen Schlüssels oder Schlüsselbundes ist gegen Vorlage eines Vergleichsstücks (Zweitschlüssels) möglich.
Welche Gegenstände werden in der Online-Datenbank gelistet?
Gelistet werden Fundsachen mit Namensbezug, Elektroartikel, Ausweise und Dokumente, Fahrräder und Kinderwägen, medizinische Gegenstände, Schmuck, Uhren und sonstige wertige Fundgegenstände.
Wie kann ich in der Online-Datenbank des MVG-Fundbüros nach meinem verlorenen Gegenstand suchen?
Über den Länderbutton auf dieser Seite gelangen Sie zur unserer Onlinesuche in der gewählten Sprache. Sie können Ihre Suche zuerst nach Funddatum eingrenzen und eine Kategorie auswählen. Als nächsten Schritt beschreiben Sie die Fundsache und drücken anschließend auf den Button "Suche starten". Jetzt können Sie aus dem Suchergebnis auswählen oder das Suchergebnis durch Eingabe eines Stichworts weiter einschränken. Um nähere Informationen zu erhalten, klicken Sie Ihr Suchergebnis einfach an.
Fällt bei der Abholung einer Fundsache eine Gebühr an?
Ja, die Kostensätze orientieren sich am Aufwand für die Bearbeitung und Lagerung der Fundsachen. Eine Übersicht finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads". Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren der Fundbehörden (FundV) vom 12. Juli 1977 (BayRS IV S. 581) BayRS 400-4-I (§§ 1–11). Internet: Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
Welche weiteren Fundbüros gibt es noch?
Hier eine Auswahl weiterer Fundbüros, die evtl. für eine Suche in Frage kommen: Städt. Fundbüro München S-Bahn und Deutsche Bahn AG Flughafen München Tierheim München