Ja, die Kostensätze orientieren sich am Aufwand für die Bearbeitung und Lagerung der Fundsachen. Eine Übersicht finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads". Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren der Fundbehörden (FundV) vom 12. Juli 1977 (BayRS IV S. 581) BayRS 400-4-I (§§ 1–11). Internet: Bürgerservice (gesetze-bayern.de)