Sollten Sie einmal bei einer Kontrolle Ihren gültigen, persönlichen und auf Ihren Namen ausgestellten Fahrausweis nicht dabei haben, können Sie die Vorlage innerhalb von 14 Tagen nachholen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dadurch von 60 EUR auf 7 EUR.
Aber beachten Sie bitte: Vergesslichkeit zieht beim übertragbaren Ticket ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 EUR nach sich! Übertragbare Tickets können nicht nachgereicht werden, da zur selben Zeit auch ein anderer den Fahrausweis nutzen könnte.