Die Chipkarte wird zum Kündigungsdatum gesperrt und ist bei einer Fahrscheinkontrolle damit nicht mehr gültig. Sie können die Karte behalten oder an uns zurückschicken (MVG-Aboservice, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München), damit wir sie wiederverwenden können. Auch im Kundencenter ist eine Abgabe der Chipkarte möglich.