Gemäß Trassierungsbeschluss des Stadtrats vom 27.07.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06755) wurden die SWM gebeten, für den Neubauabschnitt Johanneskirchen bei der Regierung von Oberbayern den Antrag auf Planfeststellung zu stellen. Dieser Antrag wurde Ende 2022 eingereicht. Die ROB setzt anschließend das Genehmigungsverfahren in Gang.
Jede*r Betroffene kann sich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens schriftlich bei der ROB zum Projekt äußern. Sämtliche Stellungnahmen werden von der ROB geprüft und je nach Prüfungsergebnis bei der Genehmigung berücksichtigt. Den zeitlichen Ablauf des Verfahrens und den Zeitpunkt für die Öffentlichkeitsbeteiligung legt die ROB fest. Sie gibt die Termine auch öffentlich bekannt.