Monatskarte Ausbildung PLUS
Geltungsbereich von Ausbildungstarif I und II flexibel erweitern - wochen- oder monatsweise!
Zum Tarifwechsel am 1. Januar 2025 haben sich die Bezeichnungen der Wochen- und Monatskarten geändert:
Die Kundenkarte sowie eine Wochen- oder Monatskarte des Ausbildungstarifs I oder II gelten nur gemeinsam als gültiges Ticket:
Zusätzlich zur Kundenkarte mit aufgeklebter Wertmarke brauchen Sie ab 16 Jahren bei einer Kontrolle einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis.