Wie viele Streifen muss ich entwerten?
- Für Zone M: Zwei Streifen
- Für jede andere Zone: ein Streifen - mindestens zwei pro Fahrt
- Mehrfach durchfahrene Zonen werden einfach gezählt
- Für Kinder unter 14 Jahren: ein Streifen pro Fahrt
Kurzstrecken: 1 Streifen pro Fahrt
Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestelle nach dem Einstieg. Höchstfahrzeit: 1 Stunde. Dabei dürfen Sie auch
- mehrere Tarifzonen durchqueren
- Verkehrsmittel kombinieren
- die Fahrt unterbrechen
Wichtig: Von den vier Haltestellen dürfen höchstens zwei mit S- oder U-Bahn, im ExpressBus oder mit anderen einbezogenen Eisenbahnstrecken (z. B. im Regionalzug) zurückgelegt werden.
Innerhalb der Gemeindegrenzen außerhalb Münchens gilt jede Busfahrt als Kurzstrecke.
Für Kurzstrecken können Sie alternativ die Einzelfahrkarte Kurzstrecke lösen.
- Für Zone M: Zwei Streifen
- Für jede andere Zone: ein Streifen - mindestens zwei pro Fahrt
- Mehrfach durchfahrene Zonen werden einfach gezählt
- Die Streifenkarte U21 gilt nicht für Kinder unter 15 Jahren
Wie viele Zonen Sie bei Ihrer Fahrt nutzen, können Sie mit dem MVG-ZonenCheck oder den Netz- und Tarifplänen ermitteln.
Höchstfahrzeiten (inklusive Umsteigen und Unterbrechungen)
- Kurzstrecke: 1 Stunde (gilt nicht für die Streifenkarte U21)
- 2 Stunden für den Geltungsbereich Tarifzone M oder 1-2 Tarifzonen ohne Zone M;
- 3 Stunden für den Geltungsbereich Tarifzonen M-1 oder ab 3 Tarifzonen;
- 5 Stunden für den Geltungsbereich Tarifzonen M-5 oder ab 7 Tarifzonen.
- Für Kinder unabhängig von der Zonenanzahl: 5 Stunden
Ausweis nicht vergessen!
Personen ab 16 Jahren müssen bei der Nutzung der Streifenkarte U21 einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitführen und bei einer Kontrolle gemeinsam mit der entwerteten Streifenkarte vorzeigen.