A. Allgemeiner Teil
1. Anwendungsbereich
1.1. Die MVG bietet Fahrräder im Rahmen eines öffentlich zugänglichen Fahrradvermietsystems an. Registrierte Kund*innen können im Rahmen der bestehenden Verfügbarkeit über die App MVGO („App“) der MVG auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen ein MVG Rad anmieten und nutzen. Unter A sind die allgemeinen Grundsätze zur Nutzung des Fahrradvermietsystems geregelt. Teil B regelt die Nutzungsbedingungen bei konkreter Inanspruchnahme eines MVG Rad durch den/die Kund*in.
1.2. Diese AGB stellen die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Fahrradvermietsystems dar. Durch jede Nutzung eines MVG Rad kommt zudem ein Einzelmietvertrag zu den jeweils zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge geltenden Bedingungen zustande.
2. Registrierung
2.1. Damit der/die Kund*in das MVG Rad in Anspruch nehmen kann, muss er/sie sich über die App anmelden. Die Anmeldung erfolgt mittels eines vom Kund*in verwendeten Benutzernamen und Passwort. Benutzername und Passwort erhält der/die Kund*in mit Registrierung. Die Registrierung erfolgt über den M-Login der Stadtwerke München GmbH, sofern er nicht bereits aufgrund der Nutzung eines anderen an den M-Login angeschlossenen Online-Service beim M-Login registriert ist. In letzterem Fall muss der/die Kund*in nur die zusätzliche Nutzung des Fahrradvermietsystem MVG Rad im M-Login freischalten. Der Kunde kann die App nach Registrierung beim M-Login nur nutzen, wenn er auch weiterhin den M-Login verwendet. Wegen den Einzelheiten wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des M-Login verwiesen.
2.2. Kund*in kann nur sein, wer zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat.
2.3. Die Registrierung ist für den/die Kund*in kostenfrei.
2.4. Der/die Kund*in ist verpflichtet, während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner/ihrer für die Abrechnung erheblichen Daten (Name, Adresse und E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartendaten, Mobilfunknummer, Kriterien für das Preismodell gemäß Ziffer A. 3.1) unverzüglich anzupassen. Andernfalls ist die MVG insbesondere berechtigt, vom Kund*in die aufgrund der fehlerhaften oder unvollständigen Mitteilung der Daten entstandenen Kosten zu verlangen.
2.5. Der Vertragstext wird von der MVG elektronisch gespeichert. Dem/der Kund*in werden die Vertragstexte ab Registrierung über die App in teilweise nicht ausdruckfähiger Form zugänglich gemacht.
3. Preismodell/Preise/Bonus
3.1. Der/die Kund*in hat für die Nutzung des MVG Rad ein Nutzungsentgelt zu entrichten. Die Höhe des Nutzungsentgelts ergibt sich aus dem gewählten Preismodell gemäß dem jeweils aktuell geltenden Preisverzeichnis. Die angegebenen Nutzungsentgelte sind brutto-Preise.
3.2. Der/die Kund*in erhält nach Maßgabe des geltenden Preisverzeichnisses Tages-Freiminuten und/oder Bonus-Freiminuten.
4. Aufwandsentschädigung
Für Mehraufwand, der darauf zurückzuführen ist, dass der/die Kund*in gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat, insbesondere in Fällen der nicht ordnungsgemäßen Rückgabe des MVG Rad nach Ziffer B 5.2, ist die MVG berechtigt eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt zusammen mit der Abrechnung der Nutzungsentgelte gemäß Ziffer A. 3. Das Recht nach Ziffer A 9 bleibt unberührt. Dem/der Kund*in ist der Nachweis geringerer Kosten gestattet.
5. Zahlung/Zahlungsbedingungen
5.1. Zahlungen sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig. Der/die Kund*in erhält zu Beginn eines jeden Monats eine Rechnung zur Abrechnung der angefallenen Preise für die Einzelnutzung und Aufwandsentschädigungen des vorherigen Monats (Abrechnungsmonat). Sofern der/die Kund*in innerhalb des Abrechnungsmonats ein Monatspaket und/oder Prepaid-Guthaben gebucht hat, werden zudem zu Beginn des Folgemonats die Paketpreise und/oder das Prepaid-Guthaben abgerechnet (zusammen Forderungen). Der/die Kund*in erhält die Rechnung im PDF-Format an die von ihm/ihr hinterlegte E-Mail-Adresse. Der/die Kund*in ist mit dieser Form der Übermittlung einverstanden.
5.2. Der/die Kund*in kann zwischen folgenden Zahlarten wählen:
- Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen.
5.3. Der Einzug der Forderungen über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten 10 Werktage nach Rechnungserhalt. Die Belastung ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des/der Kund*in.
6. Zahlung mit SEPA-Lastschriftverfahren
6.1. Der MVG steht es frei, das Entgelt von ihrem Zahlungsdienstleister, der Novalnet AG, einziehen zu lassen oder die entsprechende Forderung an diesen abzutreten. Schuldbefreiende Zahlungen des/der Kund*innen sind in diesem Fall ausschließlich an diesen zu leisten.
6.2. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des/der Kund*in (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der/die Kund*in Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er/sie seinen Zahlungsdienstleister an, die Lastschriften einzulösen. Im Falle, dass der/die Kund*in nicht der/die Kontoinhaber*in des angegebenen Kontos ist, stellt er/sie sicher, dass die Einwilligung des/der Kontoinhaber*in für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
6.3. Der/die Kund*in verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber*in und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) über den M-Login der Stadtwerke München GmbH mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular einzutragen. Der/die Kund*in erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) über Einziehungstag und –betrag. Der/die Kund*in erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse.
6.4 Der/die Kund*in hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Kund*in zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er/sie verpflichtet, neben dem ausstehenden Betrag, auch die angefallenen Kosten des Zahlungsdienstleisters (Fremdgebühren, Rücklastschriftgebühren, sowie die Kosten zum Beitreiben der Forderung) zu tragen. Der Kunde erhält hierfür alle notwendigen Überweisungsinformationen per E-Mail an die im M-Login hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Kunde nimmt die Überweisung bis zu dem in der E-Mail genannten Tag vor. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden bleibt unberührt.
6.5. Der/die Kund*in verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kund*in gegenüber dem Zahlungsdienstleister des/der Kund*in, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der/die Kund*in einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der/die Kund*in verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen.
7. Zahlung mit Kreditkarte
7.1. Die Zahlung über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
7.2. Für die Kreditkartenzahlung müssen über den M-Login der Stadtwerke München GmbH die folgenden Kreditkartendaten des/der Kund*in erfasst werden:
- Name und Vorname des/der Kreditkarteninhaber*in
- Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
7.3. Der/die Kund*in ist Inhaber*in der Kreditkarte oder hat die Einwilligung des/der Inhaber*in zur Belastung der Kreditkarte. Der/die Kund*in hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt.
7.4. Bei Zahlung mit Kreditkarte werden die vom Kund*in angegebenen Kartendaten auf Richtigkeit und ggf. vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers geprüft. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, wird der/die Kund*in hierüber informiert.
7.5. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des/der Kund*in ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des/der Kund*in mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
7.6. Der/die Kund*in hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der/die Kund*in ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er/sie verpflichtet, neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag zu überweisen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden bleibt hiervon unberührt.
8. Haftung der MVG
8.1. Die Haftung der MVG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schäden des/der Kund*in gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde oder es sich dabei um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Kund*in regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
8.2. Die MVG haftet nicht für anfängliche Mängel gemäß § 536 a Abs. 1 Var. 1 BGB, soweit die MVG hierfür kein Verschulden trifft. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf konkurrierende Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
9. Leistungs- und Nutzungsumfang der jeweiligen App, Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrages
9.1. Die Bereitstellung der jeweiligen App erfolgt durch das Herunterladen der App auf ein geeignetes Endgerät. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der App ergeben sich aus den Darstellungen in den jeweiligen App-Stores. Durch das Herunterladen, die Installation und tatsächliche Nutzung der jeweiligen App kommt ein Nutzungsvertrag zwischen der MVG und dem/der Kund*in zustande.
9.2. Die Nutzung der App als solche ist kostenfrei. Der/die Kund*in hat für ein geeignetes Endgerät, das den für die Nutzung der App erforderlichen technischen Anforderungen entspricht, und eine ausreichende Internetverbindung zu sorgen. Den/der Kund*in entstehende Kosten der für die Installation und Nutzung der App erforderlichen technischen Voraussetzungen sind vom/der Kund*in selbst zu tragen.
9.3. Die MVG behält sich das Recht vor, die App und deren technische Funktionen und Dienste bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, beispielsweise aus Gründen des technischen Fortschritts, erhöhter Nutzerzahlen oder anderer betriebstechnischer Gründe, zu ändern. Durch die Änderungen entstehen dem/der Kund*in keine Kosten in Bezug auf die Nutzung der App als solche. Die MVG wird den/die Kund*in über Änderungen informieren.
9.4. Dem/der Kund*in stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Bezug auf eine entgeltfreie Gebrauchsgewährung der jeweiligen App zu. Unterlässt es der/die Kund*in, ein Update der App, das ihnen bereitgestellt wird, innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, so haftet die MVG nicht für Mängel, die auf das Fehlen eines Updates zurückzuführen sind.
9.5. Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Nutzungsvertrag grundsätzlich ohne Einhaltung einer Frist jederzeit ordentlich kündigen. Hat der/die Kund*in ein Monatspaket gebucht, wird die Kündigung der jeweiligen Partei ausnahmsweise erst zum Ende der Laufzeit des gebuchten Monatspakets wirksam. Die Deinstallation der jeweiligen App auf dem Smartphone des/der Kund*in stellt keine Kündigungserklärung des/der Kund*in dar. Die jeweilige Kündigung muss in Textform gegenüber der jeweils anderen Partei erklärt werden.
9.6. Ist der/die Kund*in über den Service Vertragsverhältnisse eingegangen, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung noch nicht erfüllt sind, bleibt der/die Kund*in zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
9.7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 10 bleibt unberührt.
10. Folgen und Sanktionen bei Vertragsverstößen des Kunden
10.1. Die MVG ist berechtigt, in begründeten Fällen, insbesondere im Falle des Missbrauchs oder der schwerwiegenden Verletzung der Regelungen dieser AGB dem/der Kund*in fristlos zu kündigen und ihn so von der Berechtigung zur Nutzung des MVG Rad dauerhaft auszuschließen. Eine schwerwiegende Verletzung liegt insbesondere vor, wenn der/die Kund*in wiederholt gegen die Bestimmungen dieser AGB trotz Abmahnung verstößt.
10.2. Die MVG ist berechtigt, den/die Kund*in vorübergehend von der Nutzung des MVG Rads auszuschließen, sobald ein fälliger Forderungsrückstand von mehr als 11,99 Euro bei dem/der Kund*in eintritt. Sobald der/die Kund*in den Forderungsrückstand ausgeglichen hat, wird die MVG dem/der Kund*in die Nutzung des MVG Rad wieder ermöglichen.
11. Online-Streitbeilegung/Schlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung ("OS-Plattform") bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die Teilnahme ist für die MVG nicht verpflichtend. Die MVG ist jedoch bereit zur Beilegung einer Streitigkeit an der Online-Streitbeilegung teilzunehmen. Zuständige Streitbeilegungsstelle ist die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp), Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, https://www.soep-online.de". Die MVG ist daneben auch unter redaktion@mvg.de wegen Beschwerden erreichbar.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1. Die MVG ist berechtigt, diese AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Benachrichtigungsfrist zu ändern. Die Benachrichtigung erfolgt unter Zusendung der neuen AGB an die bei der Registrierung der Kund*in angegebenen E-Mail-Adresse. Widerspricht der/die Kund*in nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen, so gelten diese als vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs des/der Kund*in hat die MVG ein Sonderkündigungsrecht. Die MVG wird den/die Nutzer*in auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist und die Folgen des nicht erfolgten Widerspruchs in der Benachrichtigungs-E-Mail gesondert hinweisen.
12.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.
12.3. Von diesen AGB abweichende Einzelabreden bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der MVG.
12.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.
12.5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit zulässig München.
12.6. Die MVG hat sich zur Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet und hält sich an den Verhaltenskodex der Stadtwerke München, abrufbar unter https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/swm/compliance/verhaltenscodex.html
B. Besonderer Teil
1. Einzelmietvertragsschluss
1.1 Der/die Kund*in kann in einem Buchungsvorgang ein MVG Rad über die App mieten. Eine Anmietung über das MVG Kundenportal ist nicht möglich. Eine Pflicht zum Abschluss eines Einzelmietvertrages ergibt sich hieraus nicht.
1.2 Das zur Verfügung stellen eines MVG Rad, insbesondere mit Hilfe der Kartenfunktion in der App, erfolgt freibleibend und stellt kein Angebot im Rechtssinne dar.
1.3 Der/die Kund*in kann über die App ein gewünschtes und zur Verfügung stehendes MVG Rad auswählen. Vor der Anmietung kann der/die Kund*in ein zur Verfügung stehendes MVG Rad auch für einen bestimmten Zeitraum kostenlos reservieren. Erst mit Anklicken der Schaltfläche „Rad mieten“ und anschließender Bestätigung „Miete starten“ gibt der/die Kund*in ein verbindliches Angebot zur Anmietung eines MVG Rad ab. Mit Übersendung der PIN an den/die Kund*in nimmt die MVG das Angebot an und es kommt ein Einzelmietvertrag über die Nutzung des MVG Rad zustande. Die kostenpflichtige Nutzungszeit beginnt ebenfalls mit Übersendung der PIN an den/die Kund*in.
1.4 Die Auswahl eines MVG Rades kann der/die Kund*in verändern, indem er/sie am linken unteren Bildschirmrand auf „Karte“ klickt, das MVG Rad als Transportmittel wählt und anschließend ein anderes MVG Rad durch Anklicken auf der Karte auswählt oder per QR-Code einscannt.
1.5 Jeder/jede Kund*in kann täglich höchstens einhundert Mal ein MVG Rad anmieten.
2. Ordnungsgemäßer Zustand
2.1. Im Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens des MVG Rads durch die MVG erfüllt dieses die Anforderungen gemäß den Bestimmungen der StVO und StVZO. Die MVG wird nach dem Inverkehrbringen des MVG Rads den Zustand des MVG Rads fortwährend und in regelmäßigen Intervallen prüfen und dieses gegebenenfalls soweit wieder instand setzen, wie es zur Wiederherstellung des gebrauchsfähigen Zustands notwendig ist. Der/die Kund*in wird gleichwohl vor Fahrtbeginn das MVG Rad auf das Vorhandensein und die Funktionstüchtigkeit (soweit dies ohne Werkezeuge und Hilfsmittel möglich ist) der für die Verkehrssicherheit notwendigen Elemente (Reifen: Beschädigungen, ausreichender Reifendruck; Lampe: Vorhandensein und Funktionsprüfung; Reflektoren: Vorhandensein vorne, hinten, an den Pedalen und am Reifen; Klingel: Funktionsprüfung; Bremse: Vorhandensein und Funktionsprüfung), sowie auf offensichtliche Mängel prüfen. Liegt vor Nutzungsbeginn ein offensichtlicher technischer Mangel vor, der den Anforderungen nach Ziffer B 2.1 entgegensteht, oder tritt ein solcher während der Nutzung ein, hat der/die Kund*in die Nutzung des MVG Rad zu unterlassen oder sofort zu beenden.
3. Personenbezogene Voraussetzungen und ordnungsgemäßes Verhalten bei der Nutzung
3.1. Der/die Kund*in ist verpflichtet, während der Dauer der Anmietung des MVG Rad, die einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der StVO, stets zu beachten.
3.2. Der/die Kund*in darf ein MVG Rad nur nutzen, wenn er zur sicheren Führung imstande ist. Eine ordnungsgemäße Nutzung liegt weiter nur vor, wenn der/die Kund*in eine Körpergröße von 150 cm bis 200 cm hat und sein Körpergewicht 125 kg nicht übersteigt. Die Haftung der MVG ist ausgeschlossen, wenn der/die Kund*in ein MVG Rad nutzt, obwohl die nach Satz 1 vorgegebenen Kriterien nicht erfüllt werden und der Schaden auf diese Missachtung zurückgeführt werden kann.
3.3. Es ist untersagt:
- die Transportvorrichtung unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die zulässige Last von 25 kg zu überschreiten.
- auf der Bordcomputereinheit Gegenstände oder Personen zu transportieren.
- die Beförderung von Personen, auch nicht von (Klein-)Kindern,
- die Mitnahme des MVG Rad in Bus oder Bahn,
- die entgeltliche Weitervermietung,
- das Fahren unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss,
- das Fahren bei starkem Wind oder Unwetter gemäß Warnungen des Deutschen Wetterdienstes,
- das freihändige Fahren,
- die Teilnahme an Fahrradrennen, Fahrradtests o. ä.,
- der Transport leicht entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Güter oder Stoffe.
- Umbauten und sonstige Eingriffe am MVG Rad, wie etwa das Bemalen, Bekleben oder Beschriften des MVG Rad, vorzunehmen.
3.4. Das Tragen eines von dem/der Kund*in selbst bereitzustellenden Fahrradhelmes während der Nutzung eines MVG Rad wird ausdrücklich empfohlen.
3.5. Sofern ein/eine Kund*in ein von ihm/ihr angemietetes MVG Rad einem/einer Dritten zur unentgeltlichen Nutzung überlässt, hat der/die Kund*in sicherzustellen, dass der/die Dritte die Regelungen der vorliegenden AGB wie ein/eine Kund*in beachtet. Der/die Kund*in hat gegenüber der MVG das Handeln des/der Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten. Hat der/die Dritte das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht, so ist die Nutzung des MVG Rad zudem nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
4. Pausieren
4.1. Dem/der Kund*in steht es frei, die Fahrt jederzeit durch Pausieren zu unterbrechen. Während dieser Dauer bleibt die Entrichtung des Nutzungsentgelts hiervon jedoch unberührt. Das MVG Rad ist während der (auch nur kurzzeitigen) Pausierzeit abzuschließen.
4.2. Der/die Kund*in hat bei jedem pausieren die Regeln der StVO sowie die jeweiligen örtlichen Regelungen einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das MVG Rad die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer*innen nicht behindert werden und andere Fahrzeuge sowie andere Gegenstände nicht beschädigt werden können. Insbesondere ist das Anlehnen des MVG Rad an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenständen aus Gründen der Verkehrssicherheit untersagt.
4.3. Das MVG Rad darf, insbesondere auch nicht nur vorübergehend, geparkt bzw. pausiert werden:
- an Verkehrsampeln,
- an Straßenschildern,
- an Parkuhren oder Parkscheinautomaten,
- auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50 Metern verbleibt,
- vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen,
- an Bäumen,
- wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird,
- in Einfahrten, Gebäuden, Hinterhöfen und in Fahrzeugen sowie auf Verkehrsinseln,
- im Wartebereich von Haltestellen
- im gesamten Bereich von Park- und Grünanlagen (einschließlich Wiesen, Radwege etc.), wenn die Pausierdauer mehr als 5 Stunden beträgt.
5. Rückgabebedingungen
5.1. Die Miete des MVG Rad ist ordnungsgemäß beendet, wenn der Bordcomputer das Mietende bestätigt, nachdem der/die Kund*in: - das jeweilige MVG Rad in einem für das jeweilige MVG Rad vorgesehenen Fahrradständer einer MVG Radstation oder in dessen unmittelbaren Nähe zurückgibt, oder - das MVG Rad innerhalb des Rückgabegebietes (Anlage 2) frei unter Beachtung der in Ziffer B. 4 genannten Anforderungen, insbesondere das MVG Rad ordnungsgemäß abzuschließen, zurückgibt.
5.2. Gibt der/die Kund*in das MVG Rad entgegen den Anforderungen gemäß Ziffer B 5.1 zurück, hat der/die Kund*in eine separate Aufwandsentschädigung gemäß Ziffer A. 4 für den Transport zur nächstgelegenen für das jeweilige MVG Rad kompatiblen freien MVG Radstation gemäß gültigem Preisverzeichnis zu zahlen.
5.3. Der/die Kund*in hat das MVG Rad bei der freien Rückgabe gut sichtbar abzustellen.
5.4. Der/die Kund*in ist wegen möglicher Rückfragen durch die MVG verpflichtet, den Rückgabeort bis mindestens 48 Stunden nach Beendigung der Fahrradnutzung benennen zu können.
6. Störungen bei Reservierung, Schäden, Unfälle und Abhandenkommen
6.1. Der/die Kund*in ist verpflichtet, der MVG über die Kundenhotline (Kontakt siehe B.7) unverzüglich mitzuteilen, dass:
- Störungen bei Reservierung, Anmietung oder Rückgabe des MVG Rad aufgetreten sind,
- ein offensichtlicher Mangel nach Ziffer B. 2.1 vorliegt oder während der Anmietung ein solcher am MVG Rad aufgetreten ist,
- das MVG Rad während der Anmietung abhandengekommen ist. Darüber hinaus wird der/die Kund*in auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte der MVG umgehend mitteilen.
6.2. Im Falle eines Unfalls, an dem außer dem/der Kund*in auch andere Personen beteiligt sind oder bei dem fremde Sachen beschädigt werden, sowie im Falle des Abhandenkommens des MVG Rad ist der/die Kund*in verpflichtet, neben der MVG auch unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen. Soweit bekannt, hat der/die Kund*in das polizeiliche Aktenzeichen an die MVG zu übermitteln.
7. Kontaktdaten
Die Kontaktdaten für alle Belange, insbesondere Beschwerden, zum MVG Rad lauten:
Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Kundenbetreuung MVG Rad
Emmy-Noether-Str. 2
80287 München
Telefon: 0800 344226622
E-Mail: rad@mvg.de