Anlass für die Empfehlung waren Brände von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland. Sie hat die Sicherheit der Fahrgäste im Blick und basiert auf Untersuchungen zur Bewertung der Gefährdung durch Akku-Brände von E-Tretrollern, für die es bisher keine einheitlichen Sicherheitsstandards gibt.
Die MVG informiert unter anderem in ihren Anzeigern, im Fahrgast-TV und mit Aushängen über die neue Regelung.
Für Elektrorollstühle, E-Bikes beziehungsweise Pedelecs und vierrädrige Elektromobile, die ebenfalls als E-Scooter bezeichnet werden, gibt es entsprechende Sicherheitsstandards. Daher sind diese Fahrzeuge von der Empfehlung ausgenommen, wenn sie die Standards erfüllen.