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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Bildmaterial in digitaler Form
1. Gegenstand
1.1 Dem Zugangsberechtigen wird das Bildmaterial aus der Mediendatenbank in elektronischer Form nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt, um ihm die Umsetzung des beabsichtigten Projekts zu ermögliche. Der Zugangsberechtigte wird dem Auftraggeber mitteilen, für welches Projekt er den Zugang benötigt und die Beschreibung so genau gestalten, dass der Auftraggeber die Zugangsgewährung dem Projekt und seinem definierten Projektumfang zuordnen kann.
1.2. Die konkrete Umsetzung des Projekts ist nicht Gegenstand dieser AGB, sondern ist Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung.
1.3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende AGB des Zugangsberechtigten finden keine Anwendung, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Leistungen
2.1. Dem Zugangsberechtigten wird ein einfaches, zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Bildmaterials im Projekt eingeräumt. Das Nutzungsrecht erlischt, sobald das Projekt durch den Zugangsberechtigten abgeschlossen ist oder von dem Zugangsberechtigten bzw. Auftraggeber aufgegeben oder beendet wird. Das Projekt gilt als abgeschlossen, sobald das Ergebnis des Projekts veröffentlicht wurde.
2.2. Der Zugangsberechtigte darf das Bildmaterial unentgeltlich herunterladen, sofern ihm der Auftraggeber ein sofortiges Downloadrecht eingeräumt hat. Sofern der Zugangsberechtigte nur lesenden Zugriff auf das Bildmaterial in der Datenbank hat, kann ein Download nur nach einer Freigabe aufgrund einer zuvor erforderlichen Anfrage durch den Zugangsberechtigten erfolgen.
2.3. Eine Bearbeitung, Entstellung oder Verfälschung der Bilder, beispielsweise durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing und sonstige Veränderungen auf fotomechanischem, digitalem oder anderem Wege, ist nicht gestattet, es sei denn, der Auftraggeber hat vorher schriftlich zugestimmt.
2.4. Ausgeschlossen ist die Nutzung des Bildmaterials zu sittenwidrigen, gewaltverherrlichenden oder anderweitig rechtswidriger Darstellung dienenden Zwecken. Ebenso ist eine Nutzung des Bildmaterials ausgeschlossen, die darauf abzielt, das Ansehen der SWM und der mit ihr gem. §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen sowie ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herabzuwürdigen oder zu schädigen.
2.5. Der Zugangsberechtigte ist nur mit vorherige schriftlicher Zustimmung und nur in dem in der Zustimmung bestimmten Umfang berechtigt, das Bildmaterial außerhalb des in Ziffer 1.1. vereinbarten Zwecks hinaus zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verteilen, zu Archivzwecken elektronisch zu speichern, zu bearbeiten, umzugestalten, nachzubilden oder in sonstiger Weise zu nutzen, es an Dritte weiter zu geben oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Auf Ziffer 2.2 wird verwiesen.
2.6. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Recht zur Nutzung des Bildmaterials jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Nach dem Erlöschen der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 2.2. Satz 2 und 3, darf der Zugangsberechtigte das Bildmaterial nicht mehr verwenden und hat dieses unverzüglich von all seinen Datenträgern zu löschen.
3. Auswahl des Bildermaterials
3.1. Dem Zugangsberechtigten wird die Möglichkeit gegeben, die Bilder in der Datenbank auszuwählen. Der Download richtet sich nach den von dem Auftraggeber eingeräumten Zugangsrechten gemäß Ziffer 2.1.
3.2. Für den Zugang zu der Datenbank wird dem Zugangsberechtigten im Zusammenhang mit dem von dem Zugangsberechtigten zu erfüllenden Auftrag Login-Daten (Benutzername und Passwort) übermittelt. Der Zugangsberechtigte ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch unbefugte Dritte zu schützen.
3.3. Eine Weitergabe der Login-Daten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies für die Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Der Zugangsberechtigte wird den Auftraggeber hierüber informieren.
3.4. Der Zugangsberechtigte ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von den Login-Daten erlangt hat. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, die Login-Daten zu ändern.
4. Bildnachweis
4.1. Das Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Der Zugangsberechtigte wird daher in dem zu veröffentlichen Material (z. B.: Printprodukte, Onlinemedien) an einer geeigneten Stelle (z. B.: Impressumsübersicht) den Namen des Urhebers nennen und zwar so, dass eine Zuordnung zum jeweiligen Bild dauerhaft möglich ist. Der Name des Urhebers ist auf der Vorschauseite neben jedem Bild in der Datenbank verfügbar (Angabe unter "Copyright").
4.2. Bis zwei Wochen vor der Veröffentlichung des Materials (Printprodukten und/oder Onlinemedien), in denen Bildmaterial aus der Datenbank verwendet werden, übermittelt der Zugangsberechtigte dem Auftraggeber den entsprechenden Link zu dem Onlinemedium und/oder danach ein kostenloses Belegexemplar.
5. Haftung
5.1. Der Zugangsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die dadurch entstehend, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangen, soweit er dies zu vertreten hat.
5.2. Die Haftung der des Auftraggebers für Schäden des Zugangsberechtigten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, oder es sich dabei um Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder um Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten handelt. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Zugangsberechtigte regelmäßig vertraut und vertrauen darf
5.3. Soweit Dritte gegen den Auftraggeber aufgrund der von dem Zugangsberechtigten vorgenommenen unerlaubten Nutzung des Bildmaterials, einer unzutreffenden Beschreibung des Bildmaterials oder einer sonstigen ähnlichen Verletzungshandlung Ansprüche geltend machen, stellt der Zugangsberechtigte den Auftraggeber frei. Dem Auftraggeber hierbei entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung trägt der Zugangsberechtigte.
6. Sonstiges
6.1. Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand ist, soweit der Zugangsberechtigte Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, München. Dasselbe gilt, wenn der Zugangsberechtigte keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
6.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
6.3. Sollte der Vertrag rechtliche oder tatsächliche Lücken aufweisen, verpflichten sich die Vertragspartner, anstelle der fehlenden Bestimmung unverzüglich eine gültige Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit diesem Vertrag verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Bis zu dieser Vereinbarung soll eine angemessene Regelung gelten, die den Vorstellungen der Vertragspartner und dem Sinn und Zweck der Vereinbarung an nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind.
Stand dieser Nutzungsbedingungen: März 2019