Die MVG schließt die Mitnahme von Elektro-Tretrollern in Zügen, Bussen und U-Bahnhöfen aus.
Die Regelung trat am 2. April 2024 in Kraft und orientiert sich an einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Sie wird auch von zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen umgesetzt.
Anlass für die Empfehlung waren Brände von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland. Sie hat die Sicherheit der Fahrgäste im Blick und basiert auf Untersuchungen zur Bewertung der Gefährdung durch Akku-Brände von E-Tretrollern, für die es bisher keine einheitlichen Sicherheitsstandards gibt.
Wir informieren unter anderem in unseren Anzeigern, im Fahrgast-TV und mit Aushängen in den Fahrzeugen und U-Bahnhöfen über die neue Regelung.
Für Elektrorollstühle, E-Bikes bzw. Pedelecs und vierrädrige Elektromobile, die ebenfalls als E-Scooter bezeichnet werden, gibt es entsprechende Sicherheitsstandards. Daher sind diese Fahrzeuge von der Empfehlung ausgenommen, wenn sie die Standards erfüllen.