Gesucht – gefunden
Verlieren oder vergessen Sie etwas in einem MVG-Bus (bis Linie 199) oder in der Tram, kontaktieren Sie das Personal des nächsten Fahrzeugs. In dringenden Fällen (z. B. Wertgegenstände, wichtige Medikamente) kann die Betriebszentrale informiert werden.
Für verlorene Gegenstände in der U-Bahn nutzen Sie bitte den Inforuf an der nächsten Notfallsäule oder wenden Sie sich an eines unserer Kundencenter.
Gelingt es Ihnen nicht, auf diese Weise Ihren verlorenen Gegenstand wiederzuerlangen, empfehlen wir Ihnen, sich an das MVG-Fundbüro zu wenden oder eine Online-Verlustmeldung auszufüllen.
- Montag 08:30 – 12:00 Uhr
- Montag 14:00 – 18:00 Uhr
- Dienstag 07:30 – 12:00 Uhr
- Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr
- Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
- Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
- Samstag geschlossen
- Sonntag geschlossen
Beschreiben Sie den verlorenen Gegenstand so genau wie möglich. Wir informieren Sie per E-Mail, sobald ein Treffer vorliegt. Der Suchauftrag kann auf Wunsch mehrere Wochen aktiv bleiben, um später abgegebene Fundsachen zu erfassen.
Hinweis: Eine persönliche Identifizierung des Gegenstands bleibt erforderlich. Gegenstände von geringem Wert werden nicht in die Datenbank aufgenommen.
Online-Suchformular
Für verlorene Gegenstände in der S-Bahn oder einem Zug der DB ist das MVG-Fundbüro nicht der richtige Ansprechpartner. Wenden Sie sich bitte an den Fundservice der DB.
DB-FundserviceFalls es Ihnen nicht möglich ist, einen Fundgegenstand selbst abzuholen, können Sie auch eine andere Person damit beauftragen. In diesem Fall benötigen wir unbedingt die vollständig ausgefüllte Vollmacht. Darüber hinaus muss der Abholer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Fragen und Antworten zum Fundbüro
Nein. Bitte besuchen Sie das MVG-Fundbüro persönlich zu den Öffnungszeiten (siehe Infobox).
Fundsachen werden an allen Werktagen täglich ins MVG-Fundbüro gebracht.
Sie bekommen sofort eine E-Mail beim Eintreffen Ihrer Fundsache, wenn Sie eine Online-Verlustmeldung mit ihrer E-Mailadresse aufgegeben haben.
Nach einer Lagerfrist von 4 Wochen werden Ausweise an das KVR oder an das Bundesverwaltungsamt nach Köln weitergeleitet.
Nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten werden diese Karten vernichtet.