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1. Anwendungsbereich
1.1. Das MVG-Kundenportal der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) ermöglicht
dem Kunden die selbständige Bestellung, Verwaltung und Kündigung der Abonnements
(„Online-Abo-Service) im SEPA-Lastschriftverfahren. Der Online-Abo-Service wird von der
MVG für den gesamten MVV-Bereich durchgeführt. Vertragspartner des Abonnenten ist die
Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln nicht die Beförderungs- und Tarifbedingungen zum Abonnement. Diese ergeben sich
aus dem Gemeinschaftstarif, insbesondere aus den Vertragsbedingungen für das
Abonnement gemäß Anlage 5 und 8 des MVV Gemeinschaftstarif in der jeweils aktuellen
Fassung. Hierauf wird verwiesen.
1.2. Der Kunde akzeptiert durch jede Inanspruchnahme des Online-Abo-Services die jeweils
aktuelle Fassung dieser AGB.
2. Registrierung
2.1. Damit der Kunde den Online-Abo-Service nutzen kann, muss er sich anmelden. Die
Anmeldung erfolgt mittels einer vom Kunden verwendeten E-Mailadresse und einem
Passwort. Die Registrierung erfolgt über den M-Login der Stadtwerke München GmbH sofern
er nicht bereits aufgrund der Nutzung eines anderen an den M-Login angeschlossenen OnlineService beim M-Login registriert ist. In letzterem Fall muss der Kunde nur die zusätzliche
Nutzung des Online-Abo-Service im M-Login freischalten. Der Kunde kann den Online-AboService nach Registrierung beim M-Login nur nutzen, wenn er auch weiterhin den M-Login
verwendet. Wegen den Einzelheiten wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des MLogin verwiesen.
2.2. Die Registrierung ist für den Kunden kostenfrei. Ein Anspruch des Kunden auf
Registrierung besteht nicht.
2.3. Der Vertragstext wird von den MVG elektronisch gespeichert. Dem Kunden werden die
Vertragstexte ab Registrierung über das Kundenportal unter „Abos verwalten“ und unter
„Rechtliches“ angezeigt.
3. Vertragsschluss für das Abonnement
3.1. Der Kunde kann über den Online-Abo-Service ein Abonnement abschließen. Das Angebot
der MVG ist freibleibend, unverbindlich und nicht auf Abschluss eines Vertrages gerichtet.
3.2 Vor der Bestellung eines Abonnements gibt der Kunde seine persönlichen Daten (Name,
Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer) an. Der Kunde
kann ferner zwischen einer Fahrkarte in Papierform oder in einem elektronischen Format
wählen.
3.3 Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er am Ende des Bestellprozesses auf
„zahlungspflichtig bestellen“ klickt.
3.4 Die MVG nimmt das Angebot des Kunden an:
Die Annahme des Angebots steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde entweder das 18.
Lebensjahr vollendet hat oder beschränkt geschäftsfähig ist und sein gesetzlicher Vertreter in
der Bestellung des Abonnements eingewilligt hat.
3.5 Eingabefehler im Bestellprozess kann der Kunde noch bis zum Zeitpunkt der Abgabe
seines verbindlichen Angebots berichtigen. Eingabefehler kann der Kunde auf der
zusammenfassenden Übersichtsseite erkennen.
3.6. Dem Kunden steht, auch wenn er Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, gemäß § 312 Abs. 8
BGB kein Widerrufsrecht zu.
4. Sonderfall: Elektronische Fahrkarte
4.1 Wählt der Kunde bei der Fahrkartenbestellung gemäß Ziffer 3.2 Satz 1 Alternative 2 das
elektronische Format aus, benötigt er für die Nutzung der elektronischen Fahrkarte die von
der MVG bereitgestellte Smartphone-Applikation „Fahrinfo“ („App“), die der Kunde über die
jeweiligen App-Stores auf sein Smartphone herunterladen muss.
4.2. Der Download und die Nutzung der App ist für den Kunde kostenfrei.
4.3 Der Kunde hat für ein geeignetes Endgerät, das den für die Nutzung der App
erforderlichen technischen Anforderungen entspricht, und eine ausreichende
Internetverbindung zu sorgen. Den Kunden entstehende Kosten der für die Installation und
Nutzung der App erforderlichen technischen Voraussetzungen sind vom Kunden selbst zu
tragen.
4.4. Die MVG behält sich das Recht vor, die App und deren technische Funktionen und
Dienste bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, beispielsweise aus Gründen des
technischen Fortschritts, erhöhter Nutzerzahlen oder anderer betriebstechnischer Gründe, zu
ändern. Die MVG wird den Kunden über Änderungen informieren. Durch die Änderungen
entstehen dem Kunden keine Kosten in Bezug auf die Nutzung der App. Es ist jedoch nicht
ausgeschlossen, dass die App nach einer Änderung auf dem vom Kunden bisher genutzten
Smartphone nicht mehr betrieben werden kann, z.B. wenn das Smartphone des Kunden die
neue Version der App nicht mehr unterstützt.
4.5. Im Übrigen wird auf die Nutzungsbedingungen zur App verwiesen.
5. Zahlung/Zahlungsbedingungen des MVV-Abonnements
5.1 Mit dem Kauf eines Abonnements ist der Kunde verpflichtet, den Preis für das
Abonnement an die MVG zu zahlen. Die Zahlung ist damit sofort fällig.
5.2. Der Kunde ist damit einverstanden, die Rechnung per E-Mail zu erhalten.
5.3. Die Preise sind brutto-Preise.
5.4. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über das SEPA-Lastschriftverfahren. Andere
Zahlarten sind ausgeschlossen.
5.5 Der Zahlungseinzug erfolgt bei monatlicher Zahlweise jeweils zur Monatsmitte des
jeweiligen Geltungsmonats. Bei jährlicher Zahlung erfolgt der Bankeinzug zur Monatsmitte
des ersten Geltungsmonats des Abonnements. Die Ermächtigung schließt bei monatlicher
Zahlung eine Erhöhung der Monatseinzüge bzw. bei jährlicher Zahlung sowie Verlängerung
des Abonnements im Folgejahr eine Erhöhung des Jahreseinzuges ein, falls sich der
Geltungsbereich des Abonnements ändert oder eine Tariferhöhung eintritt.
5. Laufzeit des Online-Abo-Services, Kündigung
5.1. Der Nutzungsvertrag für den Online-Abo-Service ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
5.2 Beide Parteien können den Nutzungsvertrag grundsätzlich ohne Einhaltung einer Frist
jederzeit ordentlich kündigen. Die Kündigung wird ausnahmsweise erst zum Ende des gültigen
Abonnements wirksam, sofern der Kunde ein Abonnement im elektronischen Format
ausgewählt hat. Die Deinstallation der jeweiligen App auf dem
Smartphone des Kunden stellt keine Kündigungserklärung des Kunden dar. Die jeweilige
Kündigung muss in Textform gegenüber der jeweils anderen Partei erklärt werden.
5.3 Das Abonnement und seine Laufzeit bleibt von einer Kündigung des Nutzungsvertrages
gemäß Ziffer 5.2 unberührt. Die Kündigung des Abonnements wird dadurch nicht ersetzt.
5.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
5.5. Die MVG behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen, insbesondere bei Verstößen
gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften und bei Vorliegen
tatsächlicher Anhaltspunkte hierüber, zeitweise oder dauerhaft die Nutzung der jeweiligen App
mit ihren Funktionalitäten für den einzelnen Kunden teilweise zu beschränken oder vollständig
zu verweigern.
6. Schlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung ("OS-Plattform")
bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist. Die MVG ist nicht
verpflichtet, an der Online-Streitbeilegung teilzunehmen. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann
der Kunde, der Verbraucher ist, bei der "Schlichtungsstelle für den öffentlichen
Personenverkehr e. V. (söp),
Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, Telefon: 030/644 99 33-0, Telefax: 030/644 99 33 10, E-Mail: kontakt@soep-online.de, https://www.soep-online.de die Durchführung eines
Schlichtungsverfahrens beantragen. Voraussetzung ist, dass der Kunde sich an die MVG
gewandt hat und keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist
Deutsch.
7.2. Von diesen AGB abweichende Einzelabreden bedürften zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung der MVG.
7.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.
7.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit zulässig München.
7.5. Die MVG hat sich zur Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet und hält sich an den
Verhaltenskodex der Stadtwerke München, abrufbar unter
https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/swm/compliance/verhaltenscodex.html
7.6 Die MVG behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern dies aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, erforderlich ist.
Änderungen werden den Kunden rechtzeitig im Voraus mitgeteilt. Die Kunden werden über die
Änderungen per E-Mail informiert. Erfolgt innerhalb einer von den MVG gesetzten,
angemessenen Frist kein Widerspruch eines Kunden, gelten die Änderungen als genehmigt.
Widerspricht ein Kunde, so steht ihm die App nach einer angemessenen Frist nicht weiter zur
Verfügung. Über die Folgen des Widerspruches wird in der E-Mail noch einmal informiert.
8. Kontaktdaten
Die Kontaktdaten für alle Belange und Beschwerden zum Abo-Service lauten:
Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Emmy-Noether-Str. 2
80287 München
Telefon: 0800 344 226 611
E-Mail: abocenter@mvg.de
Für Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an abocenter@mvg.de
176 Aufzüge und 771 Rolltreppen werden von der MVG betrieben - die Verfügbarkeitsrate liegt bei über 95 %. Die hier gelisteten Anlagen werden zu Ihrer Sicherheit gerade turnusmäßig gewartet oder einer TÜV-Abnahme unterzogen - einige sind baustellenbedingt außer Betrieb oder müssen nach vielen Betriebsjahren ersetzt werden. Nur in wenigen Fällen liegt ein Defekt vor, der dann so schnell wie möglich durch unser Serviceteam behoben wird. Fahrgästen, die auf Aufzüge oder Rolltreppen angewiesen sind, möchten wir mit unserer Übersicht helfen, ihre Reiseroute entsprechend zu planen.
Stationsliste alphabetisch sortiert:
Die SWM erneuern in den nächsten Jahren insgesamt 45 Aufzüge. Jeder Lift fällt dann für bis zu 8 Wochen aus. Fahrgäste, die auf einen Aufzug angewiesen sind, müssen sich in dieser Zeit umorientieren. Unsere ► Übersicht zeigt Ihnen, wann und wo die nächsten Arbeiten anstehen und welche Alternativen es für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste gibt.
Weitere Infos rund um unsere Rolltreppen und Aufzüge finden Sie hier.
Abfahrtsmonitor in Echtzeit • Fahrpläne • MVG zoom • Verbindungssuche • digitale Umgebungskarte
Hier finden Sie zu jeder MVG Haltestelle den richtigen Plan. Einfach in das Suchfeld die ersten Buchstaben der gesuchten Haltestelle eintippen und dann aus der Vorschlagliste wählen:
Für Aushangfahrpläne der S-Bahn oder von Regionalbuslinien klicken Sie bitte hier
►Aushangfahrpläne
Hier erhalten Sie den Original-Aushangfahrplan aller MVG Verkehrsmittel (Aushangplan U-Bahn, Tram, Metro-, Express-, Stadt- und Taxibusse bis einschließlich Linie 199) zum Nachlesen oder Ausdrucken. Fahrzeuge mit Hublift oder Klapprampe sind entsprechend gekennnzeichnet (Haltestellenfahrplan, Haltestellenaushang).
►Haltestellen-Übersichtsplan
An stark frequentierten, weitläufigen oder unübersichtlichen Bus- und Tram-Haltestellen erleichtern die Übersichtspläne den Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln. Die Übersichtspläne informieren über Haltestellenstandorte von Bus/Tram, Linien und Fahrtziele. Sie zeigen Ihnen außerdem, wo Ihr Bus oder Ihre Tram abfährt oder wo Sie aufs MVG Rad umsteigen können.
►Umgebungsplan U-Bahn
Für unsere U-Bahnstationen finden Sie zusätzlich die Umgebungspläne U-Bahn. Es handelt sich dabei um PDF-Dateien der Original-Aushänge aus allen Münchner U-Bahnhöfen (dort hängen sie in den Vitrinen am Bahnsteig sowie im Zwischengeschoss der U-Bahnhöfe).
Als PDF-Datei zum Download erhalten Sie die Minis auf der Website des MVV unter: mvv-muenchen.de/minifahrplaene
In den Kundencentern stehen die Minifahrpläne in gedruckter Form leider erst Anfang Februar 2024 zur Verfügung.
MVGO ist die Mobilitäts-App für München: In der kostenlosen App haben Sie Zugriff auf alle Sharing-Angebote der MVG und deren Partner. Egal ob Mietrad oder E-Scooter: Alles bequem in einer App buchen. Außerdem bietet die MVGO alles, was Sie für die Fahrt mit Bus und Bahn brauchen: HandyTicket, Verbindungsauskunft und Live-Abfahrtszeiten. Jetzt neu ist ein häufig angefragtes Feature: die Anzeige von Störungsmeldungen und geplanten Betriebsänderungen.
Ca. 4.500 in Silber und Blau lackierte Mieträder von MVG Rad stehen in München und in den Landkreisen München und Starnberg sowie in der Gemeinde Poing zur Verfügung. Hier einfach den persönlichen Ausgangspunkt eingeben und alle verfügbaren Räder uvm. angezeigt bekommen.
Geben Sie hier den Ausgangspunkt ein, um zum Beispiel Räder, E-Scooter oder ÖPNV-Haltestellen in der Umgebung zu finden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Egal, ob Sie uns loben möchten oder auch mal Kritik anbringen, ob Sie eine Foto- und Drehgenehmigung brauchen, oder sich für Werbung in unseren Fahrzeugen oder Bahnhöfen interessieren: Zu vielen Bereichen stellen wir Kontaktformulare bereit, mit denen Sie uns Ihr Anliegen schildern können. Das spart Ihre Zeit und erleichtert uns die Bearbeitung.
Kundendialog (Fragen, Anregungen, Lob & Tadel)
Über unsere gebührenfreie Servicenummer sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gerne zum Beispiel zu folgenden Themen:
Gerne nehmen wir auch Ihre Anregungen entgegen.
Neubestellungen, Änderungen der persönlichen Kundendaten oder eine Kündigung können Sie jederzeit online im MVG Kundenportal durchführen. Einfach mit Ihrem bestehenden M-Login anmelden oder innerhalb weniger Minuten registrieren.
Hier anmelden oder registrieren
In unseren Kundencentern am Hauptbahnhof und Marienplatz erhalten Sie umfassende Beratung zu allen Themen rund um Tickets, Abonnements, Fahrplanauskünfte und vieles mehr.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 - 20 Uhr
Samstag 9 - 16 Uhr
Der Zeitfaktor spielt meist eine wichtige Rolle bei der Wiederbeschaffung von verlorenen Dingen. Unsere Infos sollen Ihnen dabei helfen, schnell und richtig zu reagieren. Die MVG hat ein eigenes Fundbüro, an das die gesammelten Fundgegenstände übergeben werden. Darüber hinaus können Sie uns Ihren Verlust rund um die Uhr online melden und damit einen Suchauftrag erstellen.
Das Schadensmanagement der Stadtwerke München GmbH, Ressort Mobilität, bearbeitet sämtliche Unfälle/Vorfälle im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH sowie die Dienstfahrzeuge der Stadtwerke München GmbH.
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