AGB MVG Online-Abo-Service (neu)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Online-Abo-Service der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (Online-Abo-Service) – Stand: ab 20.05.2024

1.    Anwendungsbereich
1.1.    Das MVG Kundenportal der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) ermöglicht dem Kunden die selbständige Bestellung, Verwaltung und Kündigung von Fahrkarten im Geltungsbereich des Münchner Verkehrsverbundes, sofern diese im Abonnement erhältlich sind, sowie aller jeweils gültigen Deutschlandtickets („Online-Abo-Service“).  Vertragspartner über den Kauf einer Fahrkarte ist die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG)..

1.2.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln nicht die Beförderungs- und Tarifbedingungen zur Fahrkarte. Diese ergeben sich aus dem Gemeinschaftstarif, insbesondere aus den Vertragsbedingungen für die Fahrkarte gemäß Anlagen 5, 6, 9 und 10 des MVV-Gemeinschaftstarif in der jeweils aktuellen Fassung. Hierauf wird verwiesen.

1.3.    Der Kunde akzeptiert durch jede Inanspruchnahme des Online-Abo-Services die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB.

2.    Registrierung
2.1.    Damit der Kunde den Online-Abo-Service nutzen kann, muss er sich im Kundenportal der MVG anmelden. Die Anmeldung erfolgt mittels einer vom Kunden verwendeten E-Mailadresse und einem Passwort. Die Registrierung erfolgt über den M-Login der Stadtwerke München GmbH sofern er nicht bereits aufgrund der Nutzung eines anderen an den M-Login angeschlossenen Online-Service beim M-Login registriert ist. In letzterem Fall muss der Kunde nur die zusätzliche Nutzung des Online-Abo-Service im M-Login freischalten. Der Kunde kann den Online-Abo-Service nach Registrierung beim M-Login nur nutzen, wenn er auch weiterhin den M-Login verwendet. Wegen den Einzelheiten wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des M-Login verwiesen.

2.2.    Die Registrierung ist für den Kunden kostenfrei. Ein Anspruch des Kunden auf Registrierung besteht nicht.

2.3.    Der Vertragstext wird von den MVG elektronisch gespeichert. Dem Kunden werden die Vertragstexte ab Registrierung über das Kundenportal unter „Vertragsverwaltung“ zur Verfügung gestellt.

3.    Vertragsschluss für den Kauf einer Fahrkarte
3.1.    Der Kunde kann über den Online-Abo-Service Fahrkarten (im Abonnement) kaufen. Das Angebot der MVG ist freibleibend, unverbindlich und nicht auf Abschluss eines Vertrages gerichtet.

3.2.    Voraussetzung für die Bestellung einer Fahrkarte ist, dass die persönlichen Daten des Kunden (Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer) im M-Login hinterlegt wurden und von der MVG für den Online-Abo-Service abgerufen werden können. Erfolgt die Bestellung für einen abweichenden Abonutzer, müssen ferner die persönlichen Daten des abweichenden Abonutzers bei der Bestellung eingegeben werden. 

3.3.    Der Kunde muss vor Vertragsschluss zwischen einer Fahrkarte im elektronischen Format („HandyTicket“) oder in Form einer Chipkarte wählen.

3.4.    Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er am Ende des Bestellprozesses auf „Zahlungspflichtig bestellen“ klickt.

3.5.    Die MVG nimmt das Angebot des Kunden an:

  • bei HandyTickets: mit der Bereitstellung des HandyTickets im Kundenaccount des Kunden, welches er über die App MVGO und seinen M-Login-Account der Stadtwerke München GmbH erreichen kann;
  • bei Chipkarten: mit dem postalischen Versand der Chipkarte an den Kunden (in der Regel innerhalb 14 Tage nach Bestellung).


Die Annahme des Angebots steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde entweder das 18. Lebensjahr vollendet hat oder sein gesetzlicher Vertreter in den Kauf der Fahrkarte eingewilligt hat, sofern der Kunde beschränkt, geschäftsfähig ist.

3.6.    Eingabefehler im Bestellprozess kann der Kunde noch bis zum Zeitpunkt der Abgabe seines verbindlichen Angebots berichtigen. Eingabefehler kann der Kunde auf der zusammenfassenden Übersichtsseite erkennen.

3.7.    Dem Kunden steht, auch wenn er Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, gemäß § 312 Abs. 8 BGB kein Widerrufsrecht zu.

4.    Besondere Anforderungen für die Nutzung des HandyTickets
4.1.    Wählt der Kunde bei der Fahrkartenbestellung gemäß Ziffer 3.3 das HandyTicket aus, benötigt er für die Nutzung des HandyTickets die von der MVG bereitgestellte Smartphone-Applikation „MVGO“ („App“), die der Kunde über die jeweiligen App-Stores auf sein Smartphone herunterladen muss.

4.2.    Der Download und die Nutzung der App ist für den Kunde kostenfrei.

4.3.    Der Kunde hat für ein geeignetes Endgerät, das den für die Nutzung der App erforderlichen technischen Anforderungen entspricht, und eine ausreichende Internetverbindung zu sorgen. Den Kunden entstehende Kosten der für die Installation und Nutzung der App erforderlichen technischen Voraussetzungen sind vom Kunden selbst zu tragen.

4.4.    Die MVG behält sich das Recht vor, die App und deren technische Funktionen und Dienste bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, beispielsweise aus Gründen des technischen Fortschritts, erhöhter Nutzerzahlen oder anderer betriebstechnischer Gründe, zu ändern. Die MVG wird den Kunden über Änderungen informieren. Durch die Änderungen entstehen dem Kunden keine Kosten in Bezug auf die Nutzung der App. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die App nach einer Änderung auf dem vom Kunden bisher genutzten Smartphone nicht mehr betrieben werden kann, z.B. wenn das Smartphone des Kunden die neue Version der App nicht mehr unterstützt.

4.5.    Der Kunde benötigt ferner für die Dauer seines Abonnements zur Nutzung des HandyTickets über die App den unter Ziffer 2 angelegten M-Login-Account bei der Stadtwerke München GmbH. Die Löschung des M-Login Accounts ist nur möglich, wenn der Kunde das Abonnement vorher wirksam beendet (z.B. durch Kündigung) oder die Fahrkarte auf eine Chipkarte überträgt.

5.    Zahlung/Zahlungsbedingungen des Abonnements
5.1.    Mit dem Kauf einer Fahrkarte ist der Kunde verpflichtet, das vereinbarte Entgelt an die MVG zu zahlen. Der Kunde bleibt bis zum Wirksamwerden seiner Kündigung zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, selbst wenn er seinen M-Login-Account löscht oder seine Datenfreigabe gemäß Ziffer 2.1 widerruft. Das Löschen des M-Login-Accounts stellt keine Kündigungserklärung dar.

5.2.    Die Preise sind brutto-Preise.

5.3.    Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über das SEPA-Lastschriftverfahren. Andere Zahlarten sind ausgeschlossen.

5.4.    Der Zahlungseinzug erfolgt bei monatlicher Zahlweise jeweils zum Monatsanfang des jeweiligen Geltungsmonats. Bei jährlicher Zahlung erfolgt der Bankeinzug zum Monatsanfang des ersten Geltungsmonats des Abonnements. Die Ermächtigung schließt bei monatlicher Zahlung eine Erhöhung der Monatseinzüge bzw. bei jährlicher Zahlung sowie Verlängerung des Abonnements im Folgejahr eine Erhöhung des Jahreseinzuges ein, falls sich der Geltungsbereich des Abonnements ändert oder eine Tariferhöhung eintritt.

6.    Laufzeit des Online-Abo-Services, Kündigung
6.1.    Der Nutzungsvertrag für den Online-Abo-Service ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

6.2.    Beide Parteien können den Nutzungsvertrag grundsätzlich ohne Einhaltung einer Frist jederzeit ordentlich kündigen, es sei denn, der Kunde hat ein HandyTicket erworben, das weiterhin über den Online-Abo-Service verwaltet werden muss. In diesem Fall kann der Online-Abo-Service erst gekündigt werden, wenn das HandyTicket abgelaufen ist oder erfolgreich auf eine Chipkarte übertragen wurde.

6.3.    Die Deinstallation der jeweiligen App auf dem Smartphone des Kunden stellt keine Kündigungserklärung des Kunden dar. Die jeweilige Kündigung kann per Textform oder über den registrierungsfreien Button auf der Webseite der MVG unter „Verträge hier kündigen“, sowie im Kundenportal über „Vertrag kündigen“ erklärt werden.

6.4.    Das Abonnement und seine Laufzeit bleibt von einer Kündigung des Nutzungsvertrages gemäß Ziffer 6.2 unberührt. Die Kündigung des Abonnements wird dadurch nicht ersetzt.

6.5.    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

6.6.    Die MVG behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften und bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte hierüber, zeitweise oder dauerhaft die Nutzung der jeweiligen App mit ihren Funktionalitäten für den einzelnen Kunden teilweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern bzw. die Abo-Berechtigung auf der Chipkarte zu sperren.

7.    Schlichtungsstelle

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung ("OS-Plattform") bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist. Die MVG ist nicht verpflichtet, an der Online-Streitbeilegung teilzunehmen. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann der Kunde, der Verbraucher ist, bei der „Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.“ (söp)), Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, Telefon: 030/644 99 33-0, Telefax: 030/644 99 33 10, E-Mail: kontakt@soep-online.de, http://schlichtung-reise-und-verkehr.de die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragen. Voraussetzung ist, dass der Kunde sich an die MVG gewandt hat und keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

8.    Sonstige Bestimmungen
8.1.    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.

8.2.    Von diesen AGB abweichende Einzelabreden bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der MVG.

8.3.    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.

8.4.    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit zulässig München. 

8.5.    Die MVG hat sich zur Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet und hält sich an den Verhaltenskodex der Stadtwerke München, abrufbar unter 
https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/swm/compliance/verhaltenscodex.html 

8.6.    Die MVG behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, erforderlich ist. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig im Voraus mitgeteilt. Die Kunden werden über die Änderungen per E-Mail informiert. Erfolgt innerhalb einer von den MVG gesetzten, angemessenen Frist kein Widerspruch eines Kunden, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht ein Kunde, so steht ihm die App nach einer angemessenen Frist nicht weiter zur Verfügung. Über die Folgen des Widerspruches wird in der E-Mail noch einmal informiert.

9.    Kontaktdaten
Die Kontaktdaten für alle Belange und Beschwerden zum Abo-Service lauten:
Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
MVG-AboCenter
Emmy-Noether-Str. 2
80287 München
Telefon: 0800 344 226 611
E-Mail: abocenter@mvg.de