Mitnahmeregeln
Falträder (zusammengeklappt) und Räder bis 12,5 Zoll
- Werden wie ein Gepäckstück betrachtet
- Können in allen Fahrzeugen mitgenommen werden1
- Keine Fahrrad-Tageskarte erforderlich
Fahrräder zwischen 12,5 und 20 Zoll
- Können außerhalb der Sperrzeiten in S- und U-Bahnen mitgenommen werden1
- Keine Fahrrad-Tageskarte erforderlich
Fahrräder über 20 Zoll
- Können außerhalb der Sperrzeiten in S- und U-Bahnen mitgenommen werden1
- Fahrrad-Tageskarte erforderlich
Sperrzeiten
Während dieser Sperrzeiten ist die Fahrradmitnahme in U- und S-Bahnen nicht gestattet:
- Montag – Freitag (außer Feiertage): 6 – 9 Uhr
- Montag – Freitag (außer Feiertage und Schulferien): 16 – 18 Uhr
Bei der S-Bahn können Fahrräder in den bayerischen Schulferien 2024 mit dem passenden Ticket auch morgens mitgenommen werden.
Anmerkung
1 Die Mitnahme ist stets vorbehaltlich der Entscheidung des Fahrpersonals gestattet. Das Fahrpersonal ist befugt, die Mitnahme zu untersagen.
Bitte beachten Sie, dass die Fahrradkarte in keinem Zusammenhang mit MVG Rad steht. Die Fahrradkarte berechtigt nicht zur Nutzung der MVG Räder.