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Kontrolliert und beanstandet?
Einsprüche werden auf Basis der bestehenden Beförderungsbedingungen geprüft. Wenn Sie ohne gültiges Ticket angetroffen wurden, fällt das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) von 60 Euro an.
Ausnahme: Haben Sie Ihren gültigen, persönlichen Fahrschein nur vergessen? Dann reichen Sie Ihr Ticket innerhalb von 14 Tagen über die Upload-Funktion im EBE-Kontaktformular oder in unseren MVG-Kundencentern nach. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 7 Euro.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
HypoVereinsbank München
IBAN: DE33 7002 0270 0000 0916 00
BIC: HYVEDEMMXXX
Empfänger: MVG mbH
Referenz: Hier unbedingt die Belegnummer eintragen (beginnend mit X01 ...)
Einzahlung am Automaten
Das erhöhte Beförderungsentgelt können Sie einfach und schnell an unseren MVG-Ticket-Automaten einzahlen.
Kontakt und Ticket nachreichen
Bei Fragen im Zusammenhang mit Kontrollbeanstandungen und Fahrpreisnacherhebungen bei S-Bahn und DB wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bahn.
Zur Website der DBHäufige Fragen zum EBE
Bei Bus und Tram muss bereits beim Einstieg der Fahrausweis gekauft oder entwertet werden. Unmittelbar an jedem Einstieg sind deshalb auch die Entwerter angebracht. Ein Fahrgast, der ein Fahrzeug betritt und nicht unverzüglich eine Fahrkarte kauft, am Entwerter vorbeigeht, davor stehen bleibt oder sich hinsetzt, hat sich keine gültige Fahrkarte beschafft und muss bei einer Kontrolle 60 EUR bezahlen. Es ist deshalb empfehlenswert, schon vor dem Einsteigen die Fahrkarte oder das Geld bereitzuhalten.
Die Fahrscheinprüfer ermöglichen es jedem Fahrgast, sein Ticket unverzüglich beim Einsteigen zu kaufen oder zu entwerten. Der Zeitpunkt der Kontrolle ist entscheidend. Diese findet immer zu einem Zeitpunkt statt, zu dem der Fahrausweis bereits gültig sein muss.
In den meisten Fällen gibt es im MVG-Netz mehrere Möglichkeiten, sich einen Fahrschein zu kaufen. So verfügt jeder U-Bahnhof über mehrere Automaten und oft auch Verkaufsstellen (Kioske). Auch jede Tram hat zwei Automaten an Bord. Darüber hinaus können Fahrkarten auch als HandyTicket erworben werden. Daher ist die Frage genau genommen nur für Busse der MVG relevant, wo es nur einen Automaten im Fahrzeug gibt.
Wenn der Automat im Bus defekt ist, gilt folgende Ausnahmeregelung: Der Fahrgast informiert das Fahrpersonal über den defekten Automaten, um klarzustellen, dass er beabsichtigt, ein Ticket zu kaufen. Das Fahrpersonal meldet den Defekt über Funk an die Zentrale (sofern noch nicht erfolgt). Der Fahrgast kann anschließend bis zur ersten Umsteigehaltestelle seiner beabsichtigten Fahrt mitfahren und muss hier einen Fahrausweis für die gesamte Fahrstrecke erwerben und entwerten.
- Einzahlung an unseren MVG-Automaten
Die Einzahlung an MVG -Automaten ist der einfachste und schnellste Weg, um das erhöhte Beförderungsentgelt zu entrichten.
Bitte drücken Sie die easy-Taste oder den Button »Barcode scannen« auf dem Bildschirm zur Aktivierung des Scanners.
Danach halten Sie den Barcode, der sich oben rechts auf der Kontrollbeanstandung befindet, vor den Scanner des Automaten und folgen den weiteren Anweisungen auf dem Display.
Sie haben die Wahl zwischen Bareinzahlung sowie Zahlung per Giro-, Visa- oder MasterCard
- Bezahlung per Banküberweisung
Natürlich können Sie den Betrag auch überweisen.
Bankverbindung:
HypoVereinsbank München
IBAN: DE33 7002 0270 0000 0916 00
BIC: HYVEDEMMXXX
Empfänger: MVG mbH
Referenz: Hier unbedingt die Belegnummer eintragen (beginnend mit X01 ...).
- Bezahlung im MVG Kundencenter
Wenn Sie entsprechende Wartezeit einplanen, können Sie auch in einem unserer Kundencenter bezahlen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend die Einzahlung am Automaten - das geht einfach und schnell!
Bitte nutzen Sie bevorzugt unser Kontaktformular.
Oder wenden Sie sich bitte ausschließlich postalisch an:
Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Inkasso
Luisenstraße 4
80333 München
Das Pflichtfeld mit der Belegnummer füllen Sie in diesem Fall nur mit "X01" aus, da Sie die vollständige Nummer ja nicht kennen.
Wenn Sie beanstandet wurden, haben Sie 14 Tage Zeit zu bezahlen. Wenn Sie nicht bezahlen, bekommen Sie eine kostenpflichtige Mahnung von der MVG.
Wenn dann nach 14 Tagen immer noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist - darauf wurden Sie in der Mahnung hingewiesen - geben wir die Forderung an einen externen Inkassopartner ab. Sobald die Forderung abgegeben ist, können Sie nur noch mit dem Inkassobüro kommunizieren:
Creditreform München
Machtlfingerstraße 13
81379 München
Tel.: 089 189293934
E-Mail: inkasso@muenchen.creditreform.de